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BELLEVUE | eMagazin | 06/2016

INTERNATIONAL MARINA-PROJEKTE Schwimmende Immobilien „GRUNDVORAUSSETZUNG IST DIE IMMOBILITÄT“ Die Rostocker Firma Clement Germany ist Vorreiter beim Bau schwimmender Fundamente für Bauten aller Art, auch von Ferienhäusern auf dem Wasser zur privaten Nutzung. Geschäftsführer Jürgen Clement im Interview WELTWEITE REFERENZEN Clement Germany baut Pontons aus Hochleistungsbeton, z. B. für die Marinas von „The Pearl“ in Qatar (gr. Foto), aber auch schwimmende Brücken, Tankstellen und sogar eine Kirche (r. o.). 60 schwimmende Ferienhäuser entstehen als Immobilie im Ostseeresort Olpenitz (r. u.). BELLEVUE: Ihr Geschäft sind schwimmende Betonstrukturen. Ihr Werbeslogan dazu lautet „Innovation in Floatation“. Was heißt das? Was bieten Sie an? JÜRGEN CLEMENT: Von uns gehen Innovatio nen für schwimmende Strukturen aus, die wir selbst planen, berechnen und herstellen, z. B. schwimmende Gärten zur Weltausstellung für Gartenbau, Superyachthäfen, viele schwimmende Häuser und Sauna- und Spa-Anlagen, schwimmende Tauchstationen und Leuchttürme, schwimmende Tankstellen und Clubhäuser. Durch eine patentrechtlich geschützte Lösung ist es gelungen, für bestimmte schwimmende Bauwerke ein Grundbuchblatt anzulegen, damit sie als Immobilie anerkannt werden. Gilt Ihr Augenmerk mehr den industriellen oder öffentlichen Auftraggebern – oder auch Privatleuten? Wir arbeiten sehr viel für öffentliche, aber auch gerne für private Auftraggeber und Verbände. Wo in Deutschland oder Europa gibt es denn geeignete Lagen für solche Konstruktionen? Deutschland und Europa haben sehr viele Binnengewässer oder angrenzende Küsten, außerdem „künstliche“ Seen durch Tagebaue und Kiesgruben. Weiterhin gibt es große Stauseen, auf denen idealerweise trotz veränderlicher Wasserstände schwimmende Häuser realisierbar 22 BELLEVUE 6/2016 sind. Die Immobilität eines schwimmenden Hauses ist die Grundvoraussetzung für eine schwimmende Immobilie. Welche Abmessungen kann ein schwimmendes Haus denn haben? Wichtig ist, dass nach der Berechnung aller Lasten das schwimmende Haus immer einen notwendigen Abstand zum Seegrund hat. Es gibt eigentlich keine Begrenzung der Größe und der Höhe, wenn genügend Wasserfläche und -tiefe vorhanden ist. Allerdings muss es sich in die Landschaft einpassen und sollte ästhetischen Ansprüchen genügen. Wann kann ein schwimmendes Haus als Immobilie anerkannt werden? Kann es wirklich schwimmen? Ja, es schwimmt. Es kann allerdings seine Ortslage nicht verändern, das heißt bei wechselnden Wasserständen bewegt sich das Haus nach oben und unten, bleibt aber horizontal lagestabil. Ein Entfernen dieses Hauses ist durch seine Verbindung zu den anderen Häusern und der integrierten Zuwegung, die nicht zerstörungsfrei gelöst werden kann, nicht möglich. Damit gilt dieses schwimmende Haus nicht als Mobilie, sondern als Immobilie. Wie sicher ist ein schwimmendes Haus? Wie sichert man es gegen natürliche Risiken wie Hochwasser, Vereisung oder Sturm ab? Alle Planungen sind standortbezogen und werden für die prognostizierten Einwirkungen aus Wind, Wellen, Eis, Strömung und Wasser- standsschwankungen mit genormten Sicherheiten bemessen. Diese Berechnungen werden durch den DNV GL zertifiziert. Wie ist so ein Haus versichert? Gibt es da andere Auflagen als bei einem auf der Erde stehenden Haus? Nein, keine. Ein Haus als schwimmende Immobilie kann genauso wie ein Haus an Land versichert werden. Wie wird eine schwimmende Immobilie grundbuch und steuerrechtlich behandelt? Unsere schwimmenden Häuser können unter bestimmten Voraussetzungen als Immobilie im Grundbuch eingetragen werden und sind somit voll finanzierbar, so dass der Traum vom Wohnen am Wasser in realisierbare Nähe rückt. Wer seine Ferienimmobilie an Urlaubsgäste vermieten möchte, also Einkünfte aus der gewerblichen Vermietung erzielt, kann die 19- prozentiege Umsatzsteuer getrennt ausweisen und verrechnen. JÜRGEN CLEMENT Dipl. Ing. und Geschäftsführer FOTOS/VISUALISIERUNGEN: Clement Germany (4)


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