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„PRINCE ISLAND“ STEHT ZUM VERKAUF
Stockholm Zwei Jahre ist der Tod von Popikone Prince (1958–2016, „Purple Rain“) nun schon her. Ebenso lange steht sein privater
Rückzugsort, ein luxuriöses Inselanwesen im Atlantik, leer. Doch das soll sich nun ändern. Das Auktionsunternehmen Premiere Estates
hat für den 12. Juli eine so genannte stille Auktion angekündigt, bei der die Prince-Immobilie unter den Hammer kommen soll. Wie das
US-Magazin People berichtet, geht es um stolze fünf Hektar Land auf der Insel Providenciales. Besonderes Highlight: eine lilafarbene
Straße, die zum Anwesen des verstorbenen Künstlers führt – der „purple driveway“. Zwei Privatstrände, eine Anlegestelle, ein Tennisplatz
sowie die Villa selbst, mit sechs Schlafzimmern und sechs Bädern gehören unter anderem dazu. Es gibt kein Mindestgebot. Demnach kann
sich der Bieter über das Inselhaus freuen, der schriftlich und einmalig am meisten Geld dafür bietet. Sicher ist nur: Billig wird’s nicht!
DA KOMMT WAS AUF EIGENTÜMER ZU!
Von Rechtsanwalt Sven R. Johns, Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat die
Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig
erklärt. Die Steuer hat für die
Gemeinden eine große Bedeutung. Als
kommunale Steuer betrugen die Steuereinnahmen
zuletzt über 13,3 Milliarden Euro (!)
im Jahr. Nun muss eine Neuregelung her.
Was liegt näher, als dass die Kommunen
auch mehr an dieser Steuer verdienen
wollen? Die politischen Beteuerungen
lauten, dass die Neuregelung aufkommensneutral
sein soll. Andere Stimmen sagen,
dass es auch Fälle geben soll, in denen
weniger Steuer anfällt. Das scheint aber
die Ausnahme zu sein. Auf die Pläne der
Bundesländer sollte ganz genau geschaut
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werden. Schon jetzt scheint absehbar zu
sein, dass Eigentümer einer Immobilie in
Zukunft eine eigene Steuererklärung für die
Grundsteuer abgeben sollen. Bislang erfolgt
die Festsetzung über einen Steuerbescheid,
in dem der Einheitswert für das Grundstück
und der Hebesatz für die Steuer, den die
Gemeinde festsetzt, den tatsächlichen
Steuerbetrag ergeben.
Was ist geplant? In der Diskussion sind
Modelle, bei denen allein die Grundstücksgröße
zum Maßstab der Steuerfestsetzung
gemacht werden soll. Einige Bundesländer
wollen neben der Grundstücksgröße auch
den Wert des Grund und Bodens einbeziehen.
In der Diskussion ist ebenfalls, die Baukosten
für das aufstehende Gebäude neben
dem Wert des Grundstücks anzusetzen,
auch bei der Instandsetzung und Sanierung.
Nachdem die pauschalen Einheitswerte
als Bemessungsgrundlage nicht mehr ausreichen,
wird wohl eine Wertkompo nente
hinzukommen. Für die Eigentümer von
Grundstücken, die sich über die Wertsteigerungen
der letzten Jahre gefreut haben,
wird damit wohl ein Teil des Wertzuwachses
besteuert werden. Und von den vielen Mietern
in Deutschland, für die die Grundsteuer
ein Teil der umlegbaren Nebenkosten für
ihre Wohnung ist, wollen wir an dieser Stelle
gar nicht reden. Es wird teurer. Für (fast)
alle. Gehen Sie davon aus.
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