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BELLEVUE eMagazin | Ausgabe 02/2017

FOTOS: Fotolia/SeanPavonePhoto (1), vario images (1), privat (1) STEUERTIPPS PORTUGAL BELLEVUE 2/2017 63 INTERVIEW ANGENEHMES STEUERKLIMA Vor allem die beiden großen Städte Lissabon (oben) und Porto profitieren von Steueranreizen für Ausländer „DEUTSCHE HABEN NACHHOLBEDARF“ Der Immobilienanwalt Dr. Idálio Coelho zum portugiesischen „Residente não habitual“ und der Möglichkeit, damit Steuern zu sparen Senhor Coelho, es gibt mehrere Programme in Portugal, die dazu gedacht sind, neue Bürger und Investoren anzulocken. Eines ist das in Deutschland recht unbekannte Programm „Residente não habitual“. Was verbirgt sich dahinter? Gemeint ist damit ein Sonderstatus für neu hinzuziehende Bürger. Wer nach Portugal umsiedelt, bekommt auf zehn Jahre Dauer eine Einkommensteuerbefreiung für im Ausland erwirtschaftetes Einkommen. Die Franzosen wissen das bereits, dort hat es sich schon weit herumgesprochen. Können auch Deutsche diesen Sonderstatus beantragen? Selbstverständlich. Wer seinen ständigen Wohnsitz nach Portugal verlegt und in den letzten fünf Jahren hier keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, kann diesen steuerlichen Sonderstatus beantragen. Er wurde für EU-Bürger geschaffen, die kein Visum benötigen, um in Portugal dauerhaft zu leben. Also auch für die Deutschen. Alle anderen Nationen können sich den Status über das Golden-Visa-Programm holen. Ist man wirklich gänzlich von allen Steuern befreit? Oder muss man doch versteckte Kosten tragen? Nein, man muss nichts bezahlen. Das liegt am Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal. Das bedeutet: Wenn Sie als Deutscher in Portugal gemeldet sind, zahlen Sie auch dort Ihre Steuern, egal in welchem Land Sie Ihr Einkommen erzielen. Das gilt auch für die Rente. Zieht also Rentner Mustermann nach Portugal um, so erhält er den Sonderstatus „Residente não habitual“ – und bezieht weiter seine Rente aus Deutschland. Diese „deutsche Rente“ ist dann in Portugal für zehn Jahre steuerfrei. In Deutschland wird sie aber ebenfalls nicht besteuert, da Herr Mustermann steuerrechtlich in Portugal angemeldet ist. Nach Ablauf der zehn Jahre müsste er allerdings wieder die normalen portugiesischen Steuersätze bezahlen. Das hört sich verlockend an. Gilt das auch für in Portugal erzielte Einkommen oder Bezüge? Nein, Sie müssen für in Portugal erwirtschaftetes Einkommen normal Einkommensteuer zahlen, die in Portugal von 14,5 bis 48 Prozent reicht. Aber es gibt Ausnahmen. Ärzte, Uni -Professoren und Künstler, also Menschen, deren Beruf eine Bereicherung der sozialen und/oder kulturellen Landschaft darstellt, zahlen auf in Portugal erwirtschaftetes Einkommen eine Steuer-Flatrate von lediglich 20 Prozent. Auch diese Regelung gilt für zehn Jahre. Grundsätzlich rate ich jedem, der sich für einen Umzug nach Portugal interessiert, sich bei einem Anwalt für Steuer- oder Immobilienrecht genau zu informieren. Seit wann gibt es das Programm? Und gibt es schon erste Ergebnisse? Das Programm gibt es bereits seit 2009. Es sind bisher etwa 10.000 Personen nach Portugal umgezogen und haben den Sonderstatus beantragt. Der Immobilienmarkt hat davon spürbar profitiert, vor allem in Lissabon und Porto und an der Algarve. Die meisten Hinzugezogenen sind Franzosen und Nordeuropäer. Bei denen hat sich das offensichtlich bereits herumgesprochen. Die Deut schen haben noch Nachholbedarf. Dr. Idálio Coelho, Tel.: +351 282 34 01 90, E-Mail: idal.coelho@mail. telepac.pt


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