Page 22

BELLEVUE | eMagazin | 02/2015

RATGEBER BELLEVUE.DE NEUES JAHR, NEUE REGELN Mit jedem Jahresbeginn gibt es neue Bestimmungen und Gesetze, auf die man sich einstellen muss. Das Wichtigste zum Immobiliensektor § Das Melderecht in Deutschland wird vereinheitlicht. Ab 1. Mai 2015 gilt: Vermieter müssen dem Meldeamt den Ein- oder Auszug eines Mieters binnen zwei Wochen bestätigen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert und Kriminellen das Unter tauchen erschwert werden. § Die Mietpreisbremse wird in einigen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, z. B. in Hamburg und München, in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Sie kann maximal fünf Jahre lang angewendet werden. Bei Wiedervermietungen darf die ortsübliche Vergleichsmiete dann nur noch um höchstens zehn Prozent überschritten werden. Ausgenommen sind Neubauten sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. § Das Bestellerprinzip betrifft Maklerprovisionen bei der Vermietung und NICHT beim Verkauf von Immobilien. Den Makler muss künftig derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist. Das neue Gesetz soll angesichts steigender Mietpreise in den Metropolen ein Beitrag sein, Wohnen bezahlbar zu machen. Eine Folge dürfte sein, dass Vermieter die Vermittlungskosten auf die Miete umlegen, soweit das möglich ist. Das wäre das Gegenteil dessen, was beabsichtigt war. § Der neue Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit Januar 2015. Auch Eigentümerge mein schaften und Immobilienverwaltungen müssen ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen, z. B. dem Hausmeister, dem Gärtner oder der Fachkraft für die Treppenreinigung. Sie haften als Auftraggeber für die Zahlung ebenso wie für Beiträge an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertrags par teien, etwa Zusatzversorgungs- oder Lohnausgleichskassen. § Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden. Das galt bisher nur für Heizungen, die vor 1978 eingebaut wurden. Seit Januar 2015 dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen: Immobilienbesitzer, 30 BELLEVUE 2/2015 die ihre Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, müssen nicht nachrüsten. Auch Brennwertkessel und Niedertemperatur- Heizkessel sind von der Regelung ausgenommen. § Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen. Es wird voraussichtlich ab Juli 2015 den Einsatz von 15 Prozent erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage fordern. § Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endete am 31.12.2014 die Schonfrist: Sie müssen ausgemustert werden. Bei manchen Ofentypen ist eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen aber nicht empfehlenswert. § Das elektronische Grundbuch wird nach und nach in allen Grundbuchämtern Einzug halten. Der Bund hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Länder ermächtigt, die technische Umsetzung vorzunehmen, wobei sie Zeitpunkt und Umfang der Einführung selbst bestimmen können. Mehr Informationen unter www.grundbuch-portal.de. § Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) wurde novelliert. Es setzt europarechtliche Vorgaben um und vereinfacht die Überwachung von Messgeräten. Geräte, die der Erfassung von Warm- und Kaltwasser sowie thermischer Energie dienen, müssen dem zuständigen Eichamt binnen sechs Wochen nach Inbetriebnahme gemeldet werden. § Rauchwarnmelder sind jetzt in 13 Bundesländern Pflicht. Nur in Berlin, Brandenburg und Sach sen sind sie noch nicht vorgeschrieben, Berlin zieht aber im Juli 2015 nach. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsphase. ■ Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Doris oder Axel-H. Wittlinger stehen Ihnen gern zur Verfügung: Tel. (040) 25 40 10 43, E-Mail info@stoeben-wittlinger.de FOTO: Stöben Wittlinger MÄRZ / APRIL 2015 BELLEVUE RECHT Doris Wittlinger, Inhaberin der Makler- und Hausverwaltungsfi rma Stöben Wittlinger in Hamburg, hat die wichtigsten Neuerungen für BELLEVUE-Leser zusammengefasst


BELLEVUE | eMagazin | 02/2015
To see the actual publication please follow the link above